Schriftgrad:
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
Brandenburg Vernetzt
 

Spenden und Steuern

Geld und Steuern

Spenden, Spendenquittung und Steuern

 

Der Förderverein ist als gemeinnützig anerkannt. Daher können sowohl der Mitgliedsbeitrag als auch Spenden steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dazu genügt die Angabe der entsprechenden Beträge in der Steuererklärung.

 

Belege müsse nicht mitgeschickt, sondern nur auf Nachfrage durch das Finanzamt bereitgehalten werden (bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids). Als Beleg wird bei Beträgen bis 300 Euro KEINE Spendenquittung benötigt. Es genügt der Kontoauszug. Im Verwendungszweck sollte das Stichwort „Spende“ enthalten sein.

 

Spenden per Überweisung statt Bargeld erleichtern sowohl der Schule als auch dem Vorstand die Arbeit, wofür wir Ihnen sehr dankbar sind.

 

Wer es übrigens selbst nachlesen will, hier unsere Quellen: 

 

§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Einkommenssteuerdurchführungsverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html 

und verständliche Erläuterungen finden sich unter: https://www.finanztip.de/spenden-als-sonderausgaben/ und hier:

https://www.postbank.de/themenwelten/geld-finanzen/artikel_spenden-absetzen-die-wichtigsten-fragen-und-antworten.html

 

Stand 28.04.2023